OCT
Seit dem 1. Oktober 2019 ist die OCT-Untersuchung bei Verdacht auf eine feuchte AMD oder ein diabetisches Maculaödem sowie zur Verlaufskontrolle nach Injektionstherapie bei diesen Indikationen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bildgebende Diagnostik
Ab sofort sind wir verpflichtet, Glaukompatienten bzw. Patienten mit erhöhtem Augendruck eine bildgebende Diagnostik anzubieten.
Sie erhalten dazu die folgende Information:
Liebe Patientin, lieber Patient,
bei Ihnen besteht der Verdacht auf das Vorliegen eines grünen Stars (Glaukom) bzw. Sie sind bereits an einem Glaukom erkrankt. Aus diesem Grund werden bei Ihnen ja bereits regelmäßige Kontrolluntersuchungen, die unter anderem die Messung des Augeninnendruckes und Ihres Gesichtsfeldes sowie die Untersuchung Ihrer Sehnerven mittels spezielle Lupen beinhalten, durchgeführt.
Die aktuelle Rechtsprechung (Urteil OLG Hamm vom 15.01.2016 - 26 U 48/14) fordert von den Augenärzten jetzt jedoch, beim Vorliegen oder dem Verdacht auf das Vorliegen eines Glaukoms, dass idealerweise eine zusätzliche bildgebende Diagnostik durchgeführt werden muss, um die Dokumentation Ihres Sehnervenbefundes zu optimieren. Damit kann der Verlauf der Glaukomerkrankung und die Wirksamkeit der Therapie objektiv verfolgt bzw. die Diagnose „Glaukom“ gesichert werden.
Die so geforderte Dokumentation kann nun mittels verschiedener Verfahren erfolgen, wobei die einfachste, aber auch am wenigsten exakte, die Fotographie Ihrer Sehnerven mittels einer digitalen Funduskamera darstellt.
Genauere und wesentlich aussagefähigere Untersuchungen können jedoch mittels einer „Optischen Cohaerenztomographie“ (OCT), oder einem „Heidelberger Retinatomograph“ (HRT) erfolgen. Der Vorteil dieser Verfahren besteht darin, dass nicht nur der Sehnerv, sondern auch die Nervenfaserschichten analysiert werden und durch die Gesamtanalyse eine sicherere und bessere Verlaufskontrolle Ihrer Glaukomerkrankung ermöglicht wird. Gemeinsam mit den anderen Untersuchungen kann so Ihre Therapie –sofern wegen des Verlaufs erforderlich – so früh wie möglich angepasst werden, um Ihnen Ihr gutes Sehen zu erhalten.
Allerdings werden die Kosten für diese modernen diagnostischen Maßnahmen nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Wir sind jedoch durch die Rechtsprechung dazu verpflichtet, Sie über diese Optionen aufzuklären und sie Ihnen anzubieten. Sie können selbst darüber entscheiden, ob wir diese Untersuchung bei Ihnen durchführen sollen.
Sollten Sie eine entsprechende Untersuchung wünschen, werden wir Sie über die entstehenden Kosten aufklären und mit Ihnen vorher eine Honorarvereinbarung schließen.
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an!
Kosten lt. Ärztlicher Gebührenordnung:
OCT 105 €
HRT 77 €
Foto 20 €